Reisebedingungen
More Sailing bietet verschiedene Reisen und Reisepakete an, von denen einige unter das Pauschalreiserecht fallen, andere jedoch nicht. Weitere Informationen finden Sie unter der jeweiligen Kategorie. Die folgenden Bedingungen gelten für alle von More Sailing Seglingsresor AB (559171-2038) veranstalteten Reisen. Klicken Sie auf die untenstehenden Überschriften, um die Reisebedingungen vollständig zu lesen.
Reisebedingungen – Segeltörn
Diese Bedingungen beziehen sich auf die von uns angebotenen Segeltörns mit Bordpersonal. Segeltörns sind unsere Komplettpakete, die alle Leistungen von Flug und Yacht bis hin zu Skipper, Gastgeber, Verpflegung, Hafengebühren usw. enthalten. Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob Sie nur einen Platz auf der Yacht oder die gesamte Yacht gebucht haben.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. More Sailing Seglingsresor AB trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Darüber hinaus verfügt More Sailing Seglingsresor AB gesetzlich über einen Schutz, um Ihre Zahlungen zurückzuerstatten und, sofern der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, Ihre Heimreise zu sichern, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Weitere Informationen über zentrale Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN
Für die Reise gelten die Allgemeinen Bedingungen des Schwedischen Reisebüro- und Reiseveranstalterverbands (Svenska resebyrå- och arrangörsföreningen, SRF), die am 28. Juni 2018 in der Branche vereinbart wurden, sowie die nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen des Reiseveranstalters. Die besonderen Bedingungen sind in Kursivschrift angegeben. More Sailing wird nachfolgend als der Reiseveranstalter bezeichnet. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, von den allgemeinen Bedingungen abweichende besondere Bedingungen anzuwenden, sofern die Anwendung besonderer Bedingungen durch die besondere Beschaffenheit der Reise, spezielle Vorschriften zum Beförderungsmittel (wie Buchungs- und Verkaufsbedingungen für Linienflüge), abweichende Unterbringungsbedingungen aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Reise oder besondere Umstände am Reiseziel gerechtfertigt ist. Die besonderen Bedingungen dürfen keinen Nachteil für den Reisenden gegenüber dem Pauschalreisegesetz darstellen. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
1. VERTRAG
1.1 Der Vertrag wird für die Parteien bindend, sobald der Reiseveranstalter die Buchung des Reisenden schriftlich bestätigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Reiseveranstalter hat die Buchung des Reisenden unverzüglich zu bestätigen. Das Widerrufsrecht ist bei Verträgen über Pauschalreisen ausgeschlossen.
1.2 Hauptreisender ist die Person, in deren Namen der Vertrag geschlossen wurde. Der Hauptreisende wird in den Reiseunterlagen zuerst genannt ist oder auf andere deutlich erkennbare Weise angegeben. Der Hauptreisende ist zahlungsverantwortlich entsprechend dem Vertrag. Alle Änderungen und eine etwaige Stornierung müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt ist und die Änderung oder Stornierung nicht selbst vornehmen kann. Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, dem Reiseveranstalter korrekte Buchungsdaten der weiteren im Vertrag genannten Reisenden bereitzustellen. Etwaige Rückerstattungen erfolgen an den Hauptreisenden.
1.2.1 Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, Informationen an etwaige Mitreisende weiterzuleiten.
1.3 Ist der Reisende unter 18 Jahre alt und reist er ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Bei bestimmten Reisen kann eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre gelten. Informationen hierzu werden bei der Buchung bereitgestellt.
1.4 Die in der Buchungsbestätigung genannten Abreise- und Rückreisezeiten sind vorläufig. Der Reiseveranstalter hat die für die Reise geltenden Abreisezeiten so bald wie möglich und nach Möglichkeit spätestens 20 Tage vor der Abreise zu präzisieren.
1.5 Der Reiseveranstalter hat allgemeine Informationen zu Pass- und Visabestimmungen zu erteilen.
1.6 Der Reiseveranstalter hat allgemeine Informationen zu Gesundheitsvorschriften am Reiseziel zu erteilen.
1.7 Anschlussreisen oder Sonderarrangements sind nur dann Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn sie zusammen und gleichzeitig mit den in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen gebucht wurden oder zusammen mit den übrigen Leistungen zu einem Gesamtpreis verkauft wurden.
1.8 Eventuelle Wünsche oder besonderen Leistungen auf Verlangen des Reisenden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Reiseveranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.9 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/die Reiseunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Korrektheit aller Angaben zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Namen korrekt geschrieben sind und mit den Angaben in den Pässen übereinstimmen. Etwaige Fehler sind umgehend zu melden. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, für die Korrektur fehlerhafter Angaben eine Gebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten zu erheben, zuzüglich einer angemessenen Vergütung für den mit der Korrektur verbundenen Zusatzaufwand. Ist der Mangel dem Reiseveranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten zuzurechnen, erfolgt die Korrektur ohne Kosten für den Reisenden.
1.10 Der Hauptreisende hat dem Reiseveranstalter etwaige Änderungen seiner Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer oder anderer für die Kontaktaufnahme wichtiger Angaben umgehend mitzuteilen.
1.11 Für bestimmte Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, damit die Reise durchgeführt werden kann. Der Reisende ist darüber spätestens bei der Buchung deutlich zu unterrichten.
1.11.1 Mindestteilnehmerzahl: Es müssen mindestens 60 % der Plätze an Bord gebucht sein. Wurde die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, liegt es im Ermessen des Reiseveranstalters, die Reise durchzuführen oder abzusagen.
1.12 Sind Flugtickets Bestandteil der Pauschalreise, so sind diese in der korrekten Reihenfolge zu verwenden. Der Reisende kann also nicht nur ein Rückflugticket nutzen, wenn Hin- und Rückflug gebucht wurden, oder nur einen Teil einer Flugstrecke. Wird das Ticket nicht ab dem Start genutzt, werden die restlichen Teilstrecken storniert.
1.12.1 Für Flugtickets gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass die Tickets weder umbuchbar sind noch zurückerstattet werden können.
1.12.2 Hat der Reisende eine Reise ohne Flug oder einen Flug mit früherer Ankunft oder einen späteren Rückflug gebucht, trägt der Reisende die Kosten für Unterkunft und Transfer selbst. Bei Sonderarrangements bezüglich der Flüge bucht der Reiseveranstalter keinen Transfer für den Reisenden; der Transfer ist vom Reisenden selbst zu buchen und zu bezahlen.
2. PREIS UND ZAHLUNG
2.1 Der Preis ist so anzugeben, dass der Gesamtpreis der Reise deutlich ersichtlich ist. Der Preis muss alle im Vertrag enthaltenen Leistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren abdecken.
2.1.1 Der Reiseveranstalter behält sich mögliche Druckfehler in Broschüren oder auf der Website vor, sowie das Recht auf Änderungen ohne vorherige Ankündigung.
2.2 Der Reisende hat den Reisepreis spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu zahlen.
2.3 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, in Zusammenhang mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung (Anmeldegebühr) zu erheben. Die Anzahlung muss im Verhältnis zum Reisepreis und den sonstigen Umständen angemessen sein.
2.3.1 Die Anmeldegebühr beträgt 40 % des Reisepreises. Der Restbetrag von 60 % des Reisepreises ist spätestens 40 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 40 Tage vor Reisebeginn, ist bei der Buchung der volle Reisepreis zu zahlen.
2.3.2 Wurde dem Reisenden bei der Anmeldung eine Stundung der Anzahlung gewährt, muss dies unter Angabe des letztmöglichen Zahlungstermins in der Buchungsbestätigung vermerkt sein. Die Anmeldung ist für den Reisenden dennoch bindend, und die niedrigste Rücktrittsgebühr beträgt weiterhin 40 % des Reisepreises.
2.3.3 Der Restbetrag muss beim Reiseveranstalter spätestens 40 Tage vor Reisebeginn eingehen.
2.4 Zahlt der Reisende den Reisepreis nicht vertragsgemäß, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert der Reisepreis auf der Belegung von Doppelkabinen mit zwei Personen. Bei Belegung von Doppelkabinen oder größeren Räumen, die für mehr als eine Person vorgesehen sind, mit einer Einzelperson ist der Reiseveranstalter berechtigt, einen Aufpreis zu erheben.
2.5.1 Die Buchung eines Einzelzimmers berechtigt den Reisenden nicht zur Wahl des Kabinenplatzes an Bord der Yacht; das Bordpersonal der Yacht weist dem Reisenden die Kabine zu.
2.6 Der Reiseveranstalter ist ferner verpflichtet, den Reisenden über eventuell anfallende zusätzliche Kosten zu unterrichten.
3. ANSPRUCH DES REISENDEN AUF ÄNDERUNG UND RÜCKTRITT
3.1 Der Reisende ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, sofern der Reiseveranstalter dies gestattet. Bei Änderung des Vertrags können für den Reisenden zusätzliche, vom Reiseveranstalter oder von Dritten erhobene Kosten entstehen.
3.2 Der Reisende ist berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vom Reisenden eine Entschädigung für die ihm durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann angemessene standardisierte Rücktrittsgebühren festlegen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag richten. Hat der Reiseveranstalter keine standardisierten Rücktrittsgebühren festgelegt, hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Rücktrittsgebühr.
3.2.1 Stornogebühr für den Reisenden. Unabhängig von der Zahlungsoption und/oder der Anzahlung für die Reise beträgt die Rücktrittsgebühr für die Reise stets:
Bei einer Stornierung 40 Tage oder mehr vor Abreise fallen 40 % des Reisepreises als Gebühr an.
100 % des Reisepreises bei Rücktritt 39 bis 0 Tage vor Reisebeginn.
3.2.2 Bei Buchung einer ganzen Yacht durch eine geschlossene Gruppe kann ein einzelner Reisender von seinem Anteil an der Reise nur gegen Zahlung einer Rücktrittsgebühr von 100 % des Reisepreises zurücktreten.
3.2.3 Der Reiseveranstalter bietet die separate Möglichkeit an, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung muss abgeschlossen sein, bevor die Anmeldegebühr für die Reise gezahlt wird. Die Anmeldegebühr ist spätestens bis zum Fälligkeitsdatum zu zahlen.
3.2.4 Der Rücktritt von der Reise hat schriftlich durch die buchungsverantwortliche Person zu erfolgen.
3.2.5 Sämtliche Änderungen unterliegen der Schriftform; telefonisch getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Auch telefonisch getroffene Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
4. RECHT DES REISENDEN AUF ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS
4.1 Der Reisende ist berechtigt, den Vertrag auf eine Person zu übertragen, wenn diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise erfüllt. Eine solche Voraussetzung kann beispielsweise sein, dass das Personenbeförderungsunternehmen oder ein anderer vom Reiseveranstalter beauftragter Dienstleister den Wechsel des Reisenden gemäß den geltenden Vorschriften akzeptieren muss. Der Reisende muss den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler angemessen frühzeitig vor Reisebeginn über die Übertragung informieren. Eine Mitteilung spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise gilt in jedem Fall als angemessen.
4.2 Der Reiseveranstalter kann für die Übertragung eine angemessene Gebühr erheben. Die Gebühr darf die dem Reiseveranstalter durch die Übertragung entstandenen Kosten nicht übersteigen. Der Reiseveranstalter hat darzulegen, wie die Kosten berechnet wurden.
4.3 Übertragender und Erwerber haften dem Reiseveranstalter oder Reisevermittler gegenüber gesamtschuldnerisch für alle noch ausstehenden für die Reise sowie für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.
5. ÄNDERUNGEN VOR DER ABREISE
5.1 Änderung von Vertragsbedingungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, vorausgesetzt, der Reiseveranstalter unterrichtet den Reisenden klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Medium über die Änderung. Ist die Änderung geringfügig, beispielsweise geringfügige Änderungen der Flugzeiten, hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz. Bei wesentlichen Änderungen der Reise ist dem Reisenden, sofern möglich, eine Ersatzreise oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ohne Rücktrittsgebühr anzubieten.
5.1.1 Ein Wechsel des Yachtmodells stellt keine wesentliche Änderung der Reise dar.
5.1.2 Die Fahrpläne gelten bis zwei Tage vor Reisebeginn als vorläufig. Änderungen der vorläufigen Zeiten werden dem Reisenden so bald wie möglich mitgeteilt. Änderungen der vorläufigen Zeiten berechtigen nicht zu Preisminderung, Ersatzreise, Schadensersatz oder sonstiger Entschädigung.
5.2 Preisänderung
5.2.1 Der Reiseveranstalter darf den Reisepreis erhöhen, wenn die Erhöhung auf geänderte Kraftstoffkosten, Steuern und öffentliche Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.
5.2.2 Der Reisepreis darf um einen solchen Betrag erhöht werden, der dem Anteil des Reisenden an der dem Reiseveranstalter entstandenen Kostensteigerung entspricht. Ein Recht auf Preiserhöhung besteht nur, wenn die Gesamtkostenerhöhung 9 EUR pro Buchung übersteigt.
5.2.3 Der Reisepreis ist zu senken, wenn die Kosten des Reiseveranstalters aus den oben genannten Gründen insgesamt um mindestens 9 EUR pro Buchung sinken. Der Reiseveranstalter kann bei Preissenkungen Abzüge für tatsächliche Verwaltungskosten vornehmen.
5.2.4 Der Reiseveranstalter hat den Reisenden so bald wie möglich über die Preisänderungen zu unterrichten. Die Mitteilung muss eine Begründung der Änderung sowie eine Berechnung enthalten.
5.2.5 In den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisetag darf der Preis nicht mehr erhöht werden und muss in diesem Zeitraum auch nicht gesenkt werden.
5.2.6 Der Reiseveranstalter kann in seinen besonderen Bedingungen auf das Recht zur Preiserhöhung gemäß Punkt 5.2.1 verzichten. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter auch nicht verpflichtet, den Preis gemäß Punkt 5.2.3 zu senken.
5.3 Recht des Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag ohne Rücktrittsgebühr
5.3.1 Möchte der Reisende den Vertrag aufgrund einer wesentlichen Änderung kündigen, z. B. wenn der Preis um mehr als 8 % vom Gesamtpreis der Pauschalreise steigt, muss der Reisende den Veranstalter innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten angemessenen Frist über die Kündigung in Kenntnis setzen. Unterlässt der Reisende dies, ist er an den neuen Vertrag gebunden.
5.3.2 Bei Rücktritt vom Pauschalreisevertrag hat der Reiseveranstalter ohne unangemessene Verzögerung und spätestens 14 Tage nach dem Rücktritt vom Vertrags den vollen Reisepreis zu erstatten.
5.4 Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters und des Reisenden bei Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände. Sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden zum Zielort durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe erheblich beeinträchtigt wird. Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen sind beispielsweise schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Krieg, Terrorismus, Ausbruch einer schweren Krankheit oder Naturkatastrophen zu verstehen. Der Reisende ist in solchen Fällen berechtigt, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Reiseveranstalter entsprechend diesem Punkt vom Vertrag zurück, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Reisende hat in solchen Fällen Anspruch auf vollständige Rückerstattung geleisteter Zahlungen wie in Punkt 5.3.2 beschrieben.
5.4.2 Der Reisende hat kein Rücktrittsrecht, wenn die unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignisse bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren.
5.4.3 Zur Bewertung, ob das Ereignis so schwerwiegend ist wie oben angegeben, sind sachkundige schwedische oder internationale Behörden zu konsultieren. Ab 14 Tagen vor Abreise stellt eine gültige Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums einen Rücktrittsgrund dar, wenn die Reisewarnung den Zeitraum der Reise betrifft. Eine gültige Warnung des UD gilt auch in anderen Fällen als Rücktrittsgrund, wenn klar ist, dass die der Reisewarnung zugrunde liegenden Umstände das Reiseziel zum Zeitpunkt der Reise des Reisenden beeinflussen oder beeinflussen werden.
6. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE
6.1 Mangelhafte Durchführung
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reiseveranstalter den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Der Reiseveranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, den Mangel zu beheben, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe für den Mangel, kann der Reisende Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz haben.
6.2 Wesentliche Mängel
6.2.1 Kann nach Reisebeginn ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, hat der Reiseveranstalter, soweit möglich, gleichwertige oder mindestens gleichwertige Alternativen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden bereitzustellen. Kann der Reiseveranstalter dies nicht anbieten, so kann er Alternativen geringerer Qualität in Verbindung mit einer angemessenen Preisminderung anbieten. Der Reisende kann solche Alternativen nur ablehnen, wenn diese nicht als vergleichbar mit den vertraglich vereinbarten Leistungen angesehen werden können oder die angebotene Preisminderung nicht als angemessen betrachtet werden kann.
6.2.2 Kann der Reiseveranstalter keine Alternative anbieten oder ist der Reisende berechtigt, solche Alternativen gemäß Punkt 6.2.1 abzulehnen, kann der Reisende Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz haben.
6.2.3 Bei Mängeln, welche die Durchführung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigen und die der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz haben.
6.2.4 Kann der Reiseveranstalter keine Alternative anbieten oder ist der Reisende berechtigt, solche Alternativen gemäß Punkt 6.2.1 abzulehnen, oder ist der Reisende gemäß Punkt 6.2.3 vom Vertrag zurückgetreten, so hat der Reisende Anspruch auf unverzügliche Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst ohne Mehrkosten für den Reisenden, wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung mit einschließt und der Reisende sich am Reiseziel befindet.
7. PREISMINDERUNG UND SCHADENSERSATZ
7.1 Eine Preisminderung ist nicht zu gewähren, wenn der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass der Mangel dem Reisenden zuzurechnen ist.
7.2 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter nachweist, dass der Mangel dem Reisenden oder einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, oder wenn der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Ereignisse bedingt war.
7.3 Ist der Mangel einem vom Reiseveranstalter beauftragten Dritten zuzurechnen, ist der Reiseveranstalter nur dann von der Schadensersatzpflicht gemäß diesen Reisebedingungen befreit, wenn auch der vom Reiseveranstalter beauftragte Dritte nach dieser Regelung befreit wäre. Dasselbe gilt, wenn der Mangel einer anderen Person auf einer früheren Stufe zuzurechnen ist.
7.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Absage der Reise durch den Reiseveranstalter besteht nicht, wenn der Reiseveranstalter nachweist, dass die Reise von weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl gebucht wurde und der Reisende innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist schriftlich über die Absage in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Mitteilung über die Absage der Reise muss spätestens erfolgen
– 20 Tage vor Beginn der Reise bei Reisen von mehr als 6 Tagen
– 7 Tage vor Beginn der Reise bei Reisen zwischen 2 und 6 Tagen
– 48 Stunden vor Beginn der Reise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern
7.5 Schadensersatzansprüche nach diesen Bedingungen umfassen Ersatz für reinen Vermögensschaden, Personenschaden und Sachschaden. Der Reisende ist verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
7.6 Sofern durch das Gesetz über Pauschalreisen oder andere zwingende Rechtsvorschriften nicht anders geregelt, ist die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden auf das Dreifache des Preises der Pauschalreise beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden oder bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung von Schäden.
7.7 Die Bootsversicherung deckt Schäden am Boot einschließlich der Ausrüstung sowie die Haftung gegenüber Dritten ab, jedoch nicht persönliche Schäden oder Eigentum der Teilnehmer. Überprüfen Sie daher, ob Ihre Hausratversicherung eine Reiseversicherung einschließt, oder schließen Sie eine Reiseversicherung ab, um den Versicherungsschutz zu erweitern.
8. REKLAMATION
8.1 Der Reisende kann Mängel an den vereinbarten Leistungen nur geltend machen, wenn er den Veranstalter oder den Reisevermittler innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Mangel bemerkt hat, oder hätte bemerken müssen, informiert. Dies hat unverzüglich und idealerweise am Reiseziel zu erfolgen. Bei der Festlegung einer möglichen Preisminderung oder eines Schadensersatzes wird von dem Zeitpunkt ausgegangen, zu dem der Reisende reklamiert hat, sofern der Reiseveranstalter den Mangel aufgrund dieser Mitteilung hätte beseitigen können.
8.2 Ungeachtet Punkt 8.1 kann der Reisende Mängel geltend machen, wenn der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler grob fahrlässig oder treuwidrig gehandelt hat.
9. VERANTWORTLICHKEIT DES REISENDEN WÄHREND DER REISE
9.1 Anweisungen des Reiseveranstalters
Der Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen des Reiseleiters oder einer anderen vom Reiseveranstalter beauftragten Person zur Durchführung der Reise Folge zu leisten. Der Reisende hat die für die Reise und das Reiseziel geltenden Verhaltensregeln zu respektieren und sich so zu verhalten, dass andere Mitreisende oder Dritte nicht gestört werden. Verstößt der Reisende wesentlich gegen diese Pflichten, kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung hat.
9.2 Haftung des Reisenden für Schäden
Der Reisende haftet für etwaige Schadensersatzansprüche, die dem Veranstalter durch Fahrlässigkeit seitens des Reisenden entstehen.
9.3 Verantwortlichkeit des Reisenden für Formalitäten
9.3.1 Der Reisende ist selbst für die Einhaltung der notwendigen Formalitäten für die Durchführung der Reise verantwortlich, beispielsweise gültiger Pass, Visum, Impfungen und Versicherungen.
9.3.2 Der Reisende muss den Check-in für alle im Pauschalreisevertrag enthaltenen Beförderungsleistungen gemäß Reiseplan oder anderen Anweisungen des Reiseveranstalters oder des Beförderers abgeschlossen haben.
9.3.3 Der Reisende trägt selbst alle Kosten infolge von Mängeln bei den genannten Formalitäten, wie etwa Kosten für die Rückreise wegen fehlender Pässe, sofern die Mängel nicht auf fehlerhafte Informationen des Reiseveranstalters oder Reisevermittlers zurückzuführen sind.
9.3.4 Der Reisende ist verpflichtet, sich über die vom Reiseveranstalter bereitgestellten Informationen zu informieren. Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, diese Informationen an etwaige Mitreisende weiterzuleiten.
9.4 Abweichung vom Arrangement
Ein Reisender, der nach Reisebeginn vom Arrangement abweicht, ist verpflichtet, dies dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter mitzuteilen.
10. PFLICHT DES REISEVERANSTALTERS ZUR HILFELEISTUNG
Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, ohne unangemessene Verzögerung geeignete Hilfe zu leisten. Eine solche Hilfe kann beispielsweise in Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung bestehen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, für diese Hilfe eine angemessene Gebühr zu erheben, wenn der Reisende die Situation vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.
11. STREITBEILEGUNG
Die Parteien sollen versuchen, Streitigkeiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des Vertrags selbst beizulegen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Streitfall vom schwedischen Allgemeinen Reklamationsausschuss (Allmänna reklamationsnämnden, ARN), Box 174, 101 23 Stockholm, www.arn.se, oder von einem ordentlichen Gericht geprüft werden. Ein Streitfall kann auch über die Online-Plattform der EU-Kommission geprüft werden: http://ec.europa.eu/odr.
Reisebedingungen – Bootsvermietung
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie über More Sailing Seglingsresor AB ein Boot mieten. Bei der Bootsvermietung können Leistungen wie Flüge, Transfers, Skipper, Gastgeber und SUP-Boards separat hinzugebucht werden.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen More Sailing Seglingsresor AB im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. More Sailing Seglingsresor AB haftet in diesem Fall nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen. Bei Problemen ist der jeweilige Leistungserbringer zu kontaktieren.
Wenn Sie während desselben Besuchs auf unserer Website oder binnen 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung zusätzliche Reiseleistungen von More Sailing Seglingsresor AB buchen, handelt es sich um eine verbundene Reiseleistung. In diesem Fall verfügt More Sailing Seglingsresor AB über einen Schutz zur Rückerstattung Ihrer Zahlungen gemäß EU-Recht, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Dieser Schutz umfasst keine Rückerstattung im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Leistungserbringers.
CHARTERBEDINGUNGEN – YACHTCHARTER
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen More Sailing Seglingsresor AB (nachfolgend „MS“) und dem Bootscharterer bzw. der buchungsverantwortlichen Person bei einer Bootscharter in Kroatien und Griechenland.
1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1.1. Die Buchung einer Bootsvermietung gilt als Gruppenbuchung, was bedeutet, dass der Bootscharterer („Bootscharterer“) die Person ist, die den Kontakt zu MS hat. Die buchungsverantwortliche Person ist zudem für die Zahlungen verantwortlich, dafür, dass alle Informationen an die übrigen Teilnehmer weitergeleitet werden, sowie dafür, dass alle erforderlichen Berechtigungsnachweise für die Bootsvermietung im Original mitgeführt werden.
Der Bootscharterer muss MS zudem eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen und unverzüglich über etwaige Änderungen der Kontaktdaten informieren. Die Zahlung erfolgt durch den Bootscharterer oder durch eine Person auf der Crewliste unter Verantwortung des Bootscharterers.
1.1.a. Vertragspartner des Bootscharterer ist More Sailing AB, was ausdrücklich aus der Buchungsbestätigung, dem Chartervertrag, der Rechnung oder einem anderen schriftlichen Dokument hervorgeht, das dem Bootscharterer ausgestellt wird. Die Bootscharterleistung kann an verschiedenen Reisezielen und in verschiedenen Einschiffungsländern erbracht werden.
Ungeachtet des Vorstehenden gilt, dass in Fällen, in denen der Bootscharterer Verbraucher mit ständigem Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, dieses Vertragsverhältnis den zwingenden Bestimmungen der Gesetzgebung des Einschiffungslandes und/oder des EU-Mitgliedsstaates unterliegt, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, soweit solche Bestimmungen nach dem anwendbaren EU-Recht nicht ausgeschlossen werden können.
Das ‚More Carefree Package‘ wird von demselben Vertragspartner bereitgestellt, der auch die Bootscharterleistung erbringt.
1.2. Zahlung und Buchung
1.2.1. Nachdem die Teilzahlungen festgelegt wurden, ist die Buchung bindend, und die erste Zahlung muss MS innerhalb von sieben (7) Tagen vollständig zugehen. Der Bootscharterer muss alle Angaben auf der Rechnung sofort überprüfen und MS bei etwaigen Fehlern unverzüglich kontaktieren.
1.2.2. Spätestens sieben (7) Tage nach Bestätigung der Buchung durch MS ist eine Anzahlung zu zahlen. Die Restzahlung muss bei MS spätestens vierzig (40) Tage vor Reisebeginn eingehen.
1.3. Bootscharter – allgemeine Pflichten
1.3.a. Das ‚More Carefree Package‘ stellt einen freiwilligen Zusatzservice von More Sailing dar, der es dem Bootscharterer ermöglicht, ein Boot ohne die Verpflichtung zur Zahlung einer traditionellen Kaution zu mieten, durch Anwendung eines speziellen Kautionsschutzes, gemäß den Bedingungen des Addendums Nr. 1 – ‚More Carefree Package‘, das einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen darstellt.
Das ‚More Carefree Package‘ stellt keine Versicherung im versicherungsrechtlichen Sinne dar, sondern ist ein vertraglicher Service, der einen Kautionsschutz umfasst. Der Umfang der Dienstleistung, Ausnahmen und Haftung sind im Detail im Addendum Nr. 1 geregelt.
1.3.b. Das ‚More Carefree Package‘ gilt nur als gebucht, wenn es ausdrücklich in der Buchungsbestätigung, dem Angebot, der Rechnung, dem Chartervertrag oder einem anderen schriftlichen Dokument, das von More Sailing ausgestellt wurde, angegeben ist. Wenn die Dienstleistung in keinem dieser Dokumente ausdrücklich aufgeführt ist, gilt sie nicht als gebucht, unabhängig davon, ob der Bootscharterer von der Existenz der Dienstleistung Kenntnis hatte.
Mündliche Buchungen des ‚More Carefree Package‘ sind nicht gültig. Der Preis für das ‚More Carefree Package‘ muss, sofern er berechnet wird, separat angegeben oder ausdrücklich im Charterpreis enthalten sein, gemäß der Buchungsbestätigung.
1.3.c. Wenn das ‚More Carefree Package‘ gebucht wurde und gemäß Punkt 1.3.b gültig ist, gelten die Bestimmungen zur Anzahlung, insbesondere die Punkte 1.3.8, 1.3.9 und 1.3.10, nicht. In diesem Fall richtet sich die Haftung des Bootscharterers ausschließlich nach den Bestimmungen in Addendum Nr. 1 – ‚More Carefree Package‘ sowie den anwendbaren Versicherungsbedingungen.
Diese Annahme gilt jedoch nicht in den Fällen, die in Addendum Nr. 1 ausdrücklich genannt sind, in denen die Haftung des Bootscharterers unabhängig davon gilt, ob das ‚More Carefree Package‘ gebucht wurde.
1.3.d. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Bedingungen und den Bedingungen des Addendums Nr. 1 – ‚More Carefree Package‘ haben die Bestimmungen des Addendums Nr. 1 Vorrang, jedoch ausschließlich in Angelegenheiten, die das ‚More Carefree Package‘ betreffen.
1.3.1. Der Bootscharterer ist dafür verantwortlich, einen gültigen Reisepass sowie alle weiteren für die Durchführung des Bootscharterers erforderlichen Unterlagen zu besitzen. Der Bootscharterer hat MS spätestens sieben (7) Tage vor Ankunft der Crew MS eine vollständige Crew-Liste zur Verfügung zu stellen. Die Crew-Liste wird von MS spätestens vier (4) Wochen vor Abreise bereitgestellt. Erinnerungen können von MS verschickt werden.
Die Crew-Liste muss Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie die Reisepassnummer aller Crew-Mitglieder enthalten und zudem angeben, wer gemäß Punkt 1.3.3 als Skipper eingetragen ist.
1.3.2 Das Boot darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Das Boot und seine Ausrüstung sind sorgfältig zu behandeln. Es ist nicht gestattet:
das Boot einer Drittperson zur Obhut zu überlassen,
Personen oder Gegenstände gegen Entgelt zu befördern,
weitere oder andere Personen als die in der Crew-Liste angegebenen an Bord zu nehmen,
nicht deklarierte Waren an Bord zu nehmen,
importiertes oder exportiertes Gut gemäß den geltenden Vorschriften nicht zu deklarieren,
gegen Gesetze und Vorschriften des Landes zu verstoßen, in dem der Bootscharter durchgeführt wird,
an Wettkämpfen oder Regatten teilzunehmen,
eine Bergung anzunehmen, ohne zuvor einen Vertrag über die Bergung abgeschlossen zu haben.
Kommt der Charterer diesen Regeln nicht nach, haftet der Charterer vollumfänglich für die daraus resultierenden Folgen. Außerdem ist MS schadlos zu halten.
1.3.3. Für die Anmietung eines Bootes in Kroatien ist ein gültiger nautischer Befähigungsnachweis (Skipperzertifikat) sowie ein VHF-Zertifikat in englischer Sprache für mindestens eine an Bord befindliche Person erforderlich. Nur Personen, deren Befähigung den Anforderungen entspricht, dürfen als Skipper fungieren. Die Nachweise sind während der gesamten Reise im Original mitzuführen.
MS übernimmt keine finanzielle Haftung, falls Nachweise oder Originale fehlen oder ungültig sind. MS hält die geltenden Vorschriften für nautische Befähigungsnachweise ein. Falls die erforderliche Befähigung fehlt, kann ein Skipper gebucht werden. Das Segeln ist innerhalb der Hoheitsgewässer der Republik Kroatien gestattet.
1.3.4. Das Boot steht zur Verfügung ab 17:00 Uhr am Ankunftstag bis 09:00 Uhr am Abreisetag. Im Heimathafen muss das Boot spätestens um 18:00 Uhr am Tag vor dem Check-out sein. Die Übernachtung an Bord bis zum Morgen des Rückgabetags ist im Charterpreis enthalten. Die Yacht muss spätestens um 09:00 Uhr am Abreisetag.
Die Abnahme erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie beim Check-in. Etwaige Schäden sind zu inspizieren, zu bewerten und zu beheben. Unabhängig von den Witterungsbedingungen gilt, dass bei verspäteter Rückgabe der Yacht der Charterer für die Dauer der Verspätung die doppelte Chartergebühr zu zahlen hat. Darüber hinaus hat der Bootscharterer MS für Kosten zu entschädigen, die entstehen, falls nachfolgende Charterkunden ihre Buchung stornieren.
Sollte der Bootscharterer die Reise aus Gründen, die MS betreffen, in einem anderen Hafen als dem vereinbarten beenden, ist MS unverzüglich zu informieren. Wenn der Bootscharterer das Boot an einem anderen Ort zurücklässt, ist es einem anderen Crew-Mitglied mit der in Punkt 1.3.3 festgelegten Befähigung zu übergeben, bis MS das Boot übernehmen kann. Das Boot gilt erst dann als zurückgegeben, wenn es von MS oder einer von MS benannten Person inspiziert wurde. Der Bootscharterer haftet für die in solchen Situationen entstehenden Kosten.
1.3.5. Bevor der Bootscharterer Zugang zum Boot erhält, muss der Bootscharterer oder Skipper den Chartervertrag mit dem für den Check-in zuständigen MS-Personal unterzeichnen und das Boot sowie die Ausrüstung sorgfältig gemäß Inventarliste überprüfen. Werden keine Mängel festgestellt, ist die Inventarliste durch Unterschrift zu bestätigen. Anschließend übernimmt der Skipper die Verantwortung für das Boot.
Kann ein Gast die Basis oder den Heimathafen nicht verlassen, ist MS berechtigt, Reparaturen oder Ergänzungen vorzunehmen, ohne den Gast für entgangene Segelzeit zu entschädigen. Spätere Reklamationen bezüglich der Yacht oder der Ausrüstung können danach nur noch in dem nachfolgend aufgeführten Umfang geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für die elektrische Ausrüstung und die Instrumente der Yacht.
1.3.6. Beim Check-out muss das Boot in einem Zustand sein, der eine Kontrolle ermöglicht. Das bedeutet, dass das Boot sowohl innen als auch außen zugänglich und sauber sein sowie frei von Müll und persönlichen Gegenständen sein muss. Alle Ausrüstungsgegenstände müssen an ihrem vorgesehenen Platz verstaut sein, und das Geschirr ist sauber zu hinterlassen.
Wird das Boot nicht in diesem Zustand zurückgegeben, wird dem Bootscharter eine Gebühr von 50 EUR pro Stunde für den Mehraufwand berechnet. Die Yacht ist mit vollem Tank zurückzugeben. Verlust, Beschädigung oder Unbrauchbarwerden von Ausrüstung ist dem Bordpersonal zu melden. Ist der Tank nicht voll, werden die Kosten für das Auftanken sowie eine Servicegebühr von 100 EUR berechnet. Ist die Yacht bei Rückgabe in unzumutbar schmutzigem Zustand zurückgegeben, fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 300 EUR an.
1.3.7. Soweit im Land des Heimathafens des Bootes anwendbar, kann eine Vollversicherung abgeschlossen werden. Um einen schnelleren Check-in und Check-out zu ermöglichen und Kautionsforderungen zu vermeiden, ist das Boot voll gegen Schäden gegenüber Dritten, Verlust oder Beschädigung von Inventar und Ausrüstung, Verlust oder Schäden durch Seeunfälle, Naturkatastrophen, Blitzschlag, Kentern, Havarie, Grundberührung, Brand, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Kollision mit festen oder schwimmenden Objekten, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte sowie Erdbeben versichert.
Die Vollversicherung deckt nicht vorsätzlich falsche Nutzung, grobe Fahrlässigkeit, Kosten für die Reparatur einer verstopften Toilette oder Kosten für das Auftanken von Kraftstoff ab. Solche Kosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste von MS berechnet.
In allen Fällen, in denen das ‚More Carefree Package‘ nicht ausdrücklich gebucht wurde, sind die Bestimmungen zur Kaution gemäß den Punkten 1.3.8, 1.3.9 und 1.3.10, uneingeschränkt anzuwenden.
1.3.8. Wenn die Vollversicherung gemäß Punkt 1.3.7 nicht angewendet wird, ist der Bootsmieter verpflichtet, bei der Einschiffung eine Kaution durch Vorausreservierung auf Kreditkarte (oder bar, wenn dies für das jeweilige Reiseziel zutreffen ist) zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Bootes in voller Höhe zurückerstattet, vorausgesetzt, es werden keine Schäden oder Mängel festgestellt und es bestehen keine Ansprüche von MS oder Dritten, die mit der Nutzung des Bootes in Verbindung stehen.
1.3.9. Im Falle von Verlust oder Schäden an der Ausrüstung, Teilen des Bootes oder dem gesamten Boot, oder bei anderen Umständen gemäß diesem Vertrag, hat MS das Recht, die gesamte oder einen Teil der Kaution einzubehalten oder zu berechnen, um die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Neubeschaffung abzudecken. Wenn der Schaden dazu führt, dass das Boot nicht mehr vermietet werden kann, hat MS das Recht, einen Betrag entsprechend dem entgangenen Gewinn einzubehalten. Die Kaution kann nur durch Kreditkartenautorisierung oder Barzahlung hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution ist der Preisliste für den jeweiligen Bootstyp zu entnehmen.
1.3.10. Das Boot ist gegen Schäden an Dritten, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Raub, Naturkatastrophen sowie maritime Risiken und Kollisionen versichert. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, ist die finanzielle Verantwortung des Bootsmieters auf die Höhe der Kaution begrenzt. Die Versicherung gilt mit einem Selbstbehalt in Höhe der Kaution.
Schäden, die nicht sofort an MS oder die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, sind nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, sodass der Bootsmieter vollständig haftet. Schäden am Unterwasserschiff des Bootes müssen an Land begutachtet werden, auf Kosten des Bootsmieters, wenn die Verantwortung festgestellt werden soll.
1.3.11. Schäden, die durch normale Wetterbedingungen und normalen Gebrauch während der Mietperiode entstehen, sind vom Bootsmieter so schnell wie möglich zu beheben. Reparaturkosten werden vom Bootsmieter gegen Vorlage eines Belegs erstattet. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren.
1.3.12. Bei größeren Schäden, Verzögerungen, Verlust des Bootes, Navigationshindernissen oder der Beschlagnahme des Bootes durch Behörden oder Dritte muss MS und der lokale Vertreter sofort benachrichtigt werden. Der Bootsmieter muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu begrenzen, den Vorfall dokumentieren und, nach Vereinbarung, die Kosten für Reparaturen vorstrecken.
1.3.13. Wenn der Bootsmieter ganz oder teilweise für Schäden verantwortlich ist oder gegen den Vertrag verstößt, muss der Bootsmieter MS für alle Kosten, Verluste, sowie direkten und indirekten Schäden entschädigen. Bei Personenschäden oder Schäden am Boot muss ein Bericht erstellt und eine Stellungnahme von Dritten eingeholt werden, z. B. vom Hafenmeister, Arzt oder Schifffahrtsinspektor. Wenn die Schäden während der Reise nicht repariert werden können, muss das Boot nach Kontaktaufnahme mit MS zum Heimathafen zurückgebracht werden. Wenn MS die Reparaturkosten übernimmt, wird der Mietbetrag für die verbleibende Mietzeit erstattet.
1.3.14. Bei Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrags muss der Bootsmieter MS für alle entstehenden Schäden und Kosten entschädigen. Schäden, die kein normales Abnutzen darstellen, sind vom Bootsmieter zu ersetzen. Kosten, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, sowie die Folgekosten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehen zu Lasten des Bootsmieters.
1.3.15. Wenn ein Schaden zu spät oder unvollständig gemeldet wird, sodass der Versicherungsschutz nicht geltend gemacht werden kann, haftet der Bootsmieter vollständig für alle Kosten.
1.4. Preis und vereinbarte Leistungen
1.4.1. Informationen in Broschüren, Katalogen und im Internet sind Teil des Vertrags. Diese Angaben sind für den Veranstalter bindend, sofern er sich im Katalog, im Internet oder in der Broschüre nicht ausdrücklich Änderungen vorbehalten hat und der Bootsmieter vor Vertragsschluss über solche Änderungen informiert wurde. MS wendet eine dynamische Preisgestaltung in seinem Online-Buchungssystem an, was bedeutet, dass die Preise je nach Marktverfügbarkeit und -nachfrage variieren können.
1.4.2. Der Preis beinhaltet die Miete des Bootes mit zugehöriger Ausrüstung, Bettwäsche, alle notwendigen Genehmigungen, Steuern und Gebühren sowie das Schlauchboot. Der Bootsmieter hat Anspruch auf notwendige Wartung im Heimathafen, und normaler Verschleiß während der Charterzeit wird akzeptiert.
1.4.3. MS ist für das Boot verantwortlich, das in Bezug auf die Kaution versichert ist (beachten Sie bitte Punkt 1.3.7). Die Versicherungen deckt Schäden, die durch Brand, maritime Unfälle, Kollisionen sowie Schäden an Dritten verursacht werden. Die Versicherung deckt nicht den Verlust persönlicher Gegenstände oder andere Schäden, die die Besatzung oder Dritte an Bord betreffen. Der Bootsmieter wird aufgefordert, seinen Hausratsversicherungsschutz zu überprüfen oder eine separate Reiseversicherung abzuschließen. Die Versicherung deckt Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bootsmieters oder eines Besatzungsmitglieds verursacht wurden.
1.4.4. Der Preis muss so angegeben werden, dass die Gesamtkosten der Miete eindeutig ersichtlich sind. Der Preis muss alle im Vertrag enthaltenen Leistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren abdecken.
1.4.5. Besondere Dienstleistungen oder Lieferungen, die vom Bootsmieter angefordert werden, sind nur dann Teil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich von MS bestätigt wurden.
1.4.6. Der Bootsmieter ist verpflichtet, die Kosten für Verpflegung des Skippers, Gastgebers und Kochs während der Mietperiode zu übernehmen.
1.5. Verantwortung und Bedingungen bei Kabinencharter und Besatzung
1.5.1. Der Vertrag wird für die Parteien verbindlich, wenn MS die Buchung des Bootsmieters schriftlich bestätigt hat und der Bootsmieter die Buchungsgebühr gezahlt hat. MS muss die Buchung unverzüglich per E-Mail bestätigen.
1.5.2. Wenn dem Bootsmieter zum Zeitpunkt der Buchung eine Zahlungsfrist für die Buchungsgebühr gewährt wurde, muss dies in der Buchungsbestätigung mit dem Fälligkeitsdatum angegeben werden. Die Buchung ist jedoch für den Bootsmieter verbindlich.
1.5.3. Wenn die Buchungsgebühr nicht gemäß dem Vertrag bezahlt wird, hat MS das Recht, den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat MS das Recht auf eine Entschädigung in Höhe des Betrags, den der Bootsmieter im Falle einer Stornierung gemäß den Stornobedingungen in Punkt 3.1 hätte zahlen müssen.
2. Vertragsänderungen
2.1. Preisänderungen
2.1.1. Wenn nach dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag gemäß Punkt 1.4 für die Parteien verbindlich geworden ist, Kostensteigerungen für MS auftreten, hat MS das Recht, den Preis um einen Betrag entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn diese auf folgenden Gründen beruhen:
Änderungen bei Steuern, Gebühren oder Abgaben,
Gebühren für besondere Dienstleistungen.
2.1.2. Das Recht auf Preissteigerung gemäß den oben genannten Bedingungen gilt nur, wenn die Kostensteigerung mehr als 10 EUR beträgt.
2.1.3. Der Preis darf in den letzten zwanzig (20) Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag nicht erhöht werden. MS muss den Bootsmieter so schnell wie möglich über die Preisänderungen informieren.
2.1.4. Wenn die Kosten für MS mehr als zwanzig (20) Tage vor dem Abreisetag sinken, muss der Preis entsprechend gesenkt werden, vorausgesetzt, die Kostensenkung übersteigt 10 EUR.
2.2. Änderungen nach Vertragsschluss
2.2.1. Wenn möglich sollte die Bitte des Bootmieters um Änderungen vor der Abfahrt berücksichtigt werden. Falls die Änderung zusätzliche Kosten für MS verursacht, hat MS das Recht, diese als Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
2.2.2. Änderungen oder Stornierungen durch MS vor der Abfahrt.
2.2.2.1. Die Fahrpläne sind bis sieben (7) Tage vor Abfahrt vorläufig. Bei Änderungen muss der Bootsmieter so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Änderungen im Fahrplan berechtigen nicht zu Preisnachlässen, Ersatzreisen oder Schadensersatz.
2.2.2.2. Falls MS die Bootsmiete stornieren muss oder die Vereinbarung nicht gemäß dem Vertrag durchführen kann, muss der Bootsmieter unverzüglich informiert werden.
2.2.2.3. Obenstehendes gilt nicht für Änderungen, die als von geringer Bedeutung für den Bootsmieter angesehen werden können.
2.2.2.4. Wenn die Änderung dazu führt, dass der wirtschaftliche Wert der Reise sinkt, hat der Bootsmieter Anspruch auf einen Preisnachlass.
2.2.2.5. Wenn die Änderung, die MS vornimmt, wesentlich ist oder die Reise ohne die Zustimmung des Bootsmieters abgesagt wird, hat der Bootsmieter das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge zu erhalten.
2.2.2.6. Der Bootsmieter muss MS innerhalb einer angemessenen Frist nach der Benachrichtigung seine Entscheidung mitteilen.
2.2.2.8. Wenn Änderungen auf Umständen beruhen, die außerhalb der Kontrolle von MS liegen und die von MS nicht vernünftigerweise vorhergesehen oder vermieden werden konnten, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Wenn die Änderung auf einen Unterlieferanten zurückzuführen ist, haftet MS nur, wenn die Ursache im Bereich der Kontrolle des Unterlieferanten liegt.
3. Beendigung des Vertrags
3.1. Stornierung des Bootsmieters – allgemeine Bestimmungen
3.1.1. Wenn der Bootsmieter die Bootsmiete gemäß dem Vertrag nicht durchführen kann, muss MS sofort benachrichtigt werden. MS hat in diesem Fall das Recht auf eine Stornogebühr gemäß den untenstehenden Bestimmungen.
3.1.2. Die Stornierung muss in der im Vertrag angegebenen Form erfolgen. Soweit nicht anders angegeben, muss die Stornierung schriftlich erfolgen.
3.1.3. Bei einer Stornierung mehr als vierzig (40) Tage vor dem Beginn der Nutzung ist die Anmeldegebühr zu zahlen.
3.1.4. Bei einer Stornierung zwischen neununddreißig (39) und null (0) Tagen vor dem Beginn der Nutzung ist der gesamte Charterpreis zu zahlen.
3.1.5. Wenn das Boot am Tag des Zugangs nicht verfügbar ist, muss MS ein gleichwertiges oder besseres Boot zur Verfügung stellen. Wenn dies nicht möglich ist, hat der Bootsmieter das Recht, den Vertrag innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei einer Mietdauer von maximal zehn (10) Tagen und innerhalb von sechsunddreißig (36) Stunden bei einer längeren Mietdauer zu kündigen. Alternativ hat der Bootsmieter das Recht auf eine Rückerstattung für die Zeit, in der das Boot nicht verfügbar war.
3.1.6. Wenn Teile der Bootsausstattung während einer früheren Miete beschädigt oder verloren gegangen sind und nicht vor der aktuellen Mietperiode ersetzt werden können, hat der Bootsmieter kein Recht auf Stornierung, solange das Boot seetüchtig ist. MS kann aufgrund von Abnutzung, Handhabung oder Wetterbedingungen keine perfekte Funktionsfähigkeit garantieren. Zusatzbetten sind von einfacher Standardqualität. MS haftet nicht für Stromausfälle, die durch externe Faktoren verursacht werden.
3.2. Das Recht des Bootsmieters, den Vertrag ohne Stornogebühr zu kündigen.
3.2.1. Wenn der Preis um mehr als acht (8) Prozent erhöht wird, hat der Bootsmieter das Recht, den Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt, dass MS innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigt wird.
3.2.2. Wenn außergewöhnliche Ereignisse im oder nahe dem Heimathafen eintreten, wie Naturkatastrophen, Krieg oder Streik, die die Durchführung der Bootsmiete wesentlich beeinträchtigen, besteht kein automatisches Recht auf Stornierung. MS ist jedoch verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Umbuchung zu ergreifen. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Bootsmieters.
4. Fehler und Mängel
4.1. Reklamation
4.1.1. Bei Mängeln an den vereinbarten Dienstleistungen muss der Bootsmieter MS sofort nach Entdeckung des Fehlers oder nachdem der Fehler hätte entdeckt werden müssen, über die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktieren, um MS die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu beheben und damit eine mögliche Entschädigung später geprüft werden kann. Die Reklamation sollte nach Möglichkeit im Heimathafen der Yacht erfolgen.
4.1.2. Der Bootsmieter sollte, wenn möglich, sicherstellen, dass die Reklamation schriftlich von MS oder dessen Subunternehmer vor Ort dokumentiert wird.
4.1.3. Der Bootsmieter darf Mängel nicht geltend machen, wenn die Reklamation nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Punkten erfolgt ist.
4.1.4. Ansprüche auf Schadensersatz oder Preisnachlass müssen MS spätestens nach Ablauf der Mietperiode gemäß Punkt 4.2.1. mitgeteilt werden.
4.2. Behebung von Mängeln
4.2.1. Wenn MS anbietet, den Mangel zu beheben, hat der Bootsmieter kein Recht auf Preisnachlass oder Vertragsaufhebung, vorausgesetzt, die Mangelbehebung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne zusätzliche Kosten oder wesentliche Unannehmlichkeiten für den Bootsmieter.
Beeinflusst der Mangel den Segeltörn erheblich und kann dies nicht behoben werden, wird die Yacht durch eine gleichwertige Yacht ersetzt. Bei einem Ersatzboot darf der Preis für das Ersatzboot, unter Berücksichtigung der Ausstattung und des Baujahrs, den Preis des ursprünglich gebuchten Bootes nicht überschreiten. Wir besprechen zusammen, was nicht funktioniert hat und welche Unannehmlichkeiten entstanden sind, um zu einer angemessenen Lösung oder Vereinbarung zu kommen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei geringfügigen Mängeln, welche den Segeltörn nicht beeinträchtigen.
Wenn der Bootsmieter mit den ergriffenen Maßnahmen nicht zufrieden ist, muss eine schriftliche Reklamation in englischer Sprache spätestens beim Check-out dem lokalen Vertreter übergeben werden. Die Reklamation muss MS spätestens zwei (2) Wochen nach dem Vorfall vorliegen.
4.2.2. Der Bootsmieter sollte, wenn möglich durch den Skipper, Schäden begrenzen.
5. Besondere Bedingungen bei der Buchung von Kabinencharter oder Skipper über MS
5.1. Der Bootsmieter bleibt weiterhin verantwortlich für Schäden, die er am Inneren oder Äußeren des Bootes verursacht.
5.2. Der Bootsmieter ist nicht verantwortlich für Schäden, die der Skipper am Inneren oder Äußeren des Bootes verursacht.
5.3. Wenn der Bootsmieter Beschwerden bezüglich der Besatzung hat, muss der MS-Vertreter sofort kontaktiert werden.
5.4. Wenn die Besatzung über einen Dritten gebucht wird, gilt die Buchung im Vertragsverhältnis mit MS als eine Buchung ohne Besatzung.
6. Begrenzung der Haftung von MS
6.1. Die Haftung von MS für Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden oder Mängeln ist auf den Betrag begrenzt, der den Mietkosten des Bootes entspricht.
7. Rechtsstreit
7.1. Diese Bedingungen sowie jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Bootsvermieter und More Sailing AB unterliegen schwedischem Recht. Wenn der Bootsvermieter Verbraucher mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat ist, darf diese Wahl des anwendbaren Rechts den Verbraucher nicht des Schutzes berauben, der ihm gemäß zwingenden Bestimmungen seines Heimatlandes oder des Einschiffungslandes gewährt wird, gemäß der geltenden EU-Rechtsvorschriften.
Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen, sollen vor dem zuständigen Gericht in Schweden gemäß dem eingetragenen Sitz von More Sailing AB verhandelt werden, es sei denn, zwingendes EU-Recht schreibt die Zuständigkeit im Heimatland des Verbrauchers oder im Einschiffungsland vor.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE DESTINATION – GRIECHENLAND
Das Ionische Meer ist das Hauptsegelgebiet von MS, mit schneller Reaktionszeit im Bedarfsfall für Unterstützung.
Beim Segeln in Gebieten mit größeren Entfernungen, wie den Kykladen, und bei schwierigen Wetterbedingungen kann der Einsatz und die Reaktionszeit länger dauern.
Addendum Nr. 1 – Anweisungen zur Nutzung des ‚More Carefree Package‘
Umfang – Kautionsschutz
Der enthaltene Kautionsschutz deckt unbeabsichtigte Schäden ab, die bei normaler und verantwortungsvoller Nutzung des Bootes entstehen. Dies umfasst unter anderem:
kleinere Kratzer im Oberflächenmaterial des Bootes,
kleinere Schäden an den Segeln,
Schäden, die bei normalem Anlegen entstehen.
Ausnahmen
Der Schutz umfasst keine Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen, wie verstopfte Toiletten, Zigarettenbrandflecken, Schäden an unbeaufsichtigtem Boot, Segeln in verbotenen Gebieten, vorsätzliche Schäden oder nachlässiges Verhalten, sowie folgende:
Schäden am Getriebe der Ankerwinde (der elektrische Motor ist im Paket enthalten).
Verlust von Außenpolstern, Schlauchboot oder Außenbordmotor.
Fehlender Treibstoff
Erhebliche Grundberührung aufgrund grober Fahrlässigkeit, bei der die Schadenskosten, festgelegt durch einen unabhängigen Gutachter, den Selbstbehalt des Bootes übersteigen (2.500–5.000 EUR je nach Boot).
Verantwortlichkeit des Bootsmieter
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot verantwortungsbewusst zu führen, die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten, die erhaltenen Anweisungen zu befolgen, Schäden umgehend zu melden und das Boot rechtzeitig sowie gemäß den geltenden Schifffahrts- und Sicherheitsvorschriften sowie anderen relevanten Bestimmungen des Reiseziels zurückzugeben.
Ein- und Auschecken
Der Mieter muss an der technischen Durchsicht teilnehmen, die Inventarliste überprüfen und Mängel melden. Übermäßige Verschmutzung oder ein abnormer Zustand können eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach sich ziehen.
Transfer
Der im Paket enthaltene Transfer bezieht sich auf eine einfache Fahrt vom Flughafen zum Hafen bei der Ankunft und gilt nur für den Flughafen Split und den Flughafen Preveza. Informationen zum Transfer werden vor der Ankunft mitgeteilt und setzt korrekte Reiseinformationen des Mieters voraus.
MS haftet nicht für verpasste Transfers aufgrund falscher Angaben des Mieters oder höherer Gewalt, ohne dass dies den zwingenden Verbraucherschutz am Reiseziel beeinträchtigt.
Anwendbarkeit des Pauschalreisegesetzes
Durch die Durchführung des ‚More Carefree Packages‘ können Bareboat-Buchungen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates als Pauschalreisen klassifiziert werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Bedingungen unterliegen schwedischem Recht. Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen, sollen vor dem zuständigen Gericht in Göteborg verhandelt werden, ohne dass dies die Anwendung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen des Heimatlandes des Mieters oder des EU-Rechts beeinträchtigt. Diese Bestimmung gilt, ohne dass sie die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen gemäß Artikel 7.1 der Bedingungen beeinträchtigt.
Reisebedingungen – Unternehmen
Diese Bedingungen gelten für Teamevent- und Firmenarrangements. Haben Sie Ihre Reise als juristische Person (Unternehmen) gebucht, so gelten diese Bedingungen. Das schwedische Gesetz über Pauschalreisen ist auf unsere Teamevent- und Firmenarrangements nicht anwendbar.
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN UND TEAMEVENTS
1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten beim Verkauf von Geschäftsreisen an Unternehmer oder andere juristische Personen (im Folgenden „Kunde“). More Sailing Seglingsresor AB, nachfolgend „der Veranstalter“ genannt, organisiert Veranstaltungen, Studienreisen, Teamevents und Konferenzreisen für Unternehmen und Organisationen. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag beim Kauf von Reisen/Arrangements vom Veranstalter anzuwenden ist und das Pauschalreisegesetz (2018:1217) zwischen den Parteien nicht gilt.
2. Vertrag
Der Veranstalter muss die Bestellung des Kunden unverzüglich mit einem Angebot per SMS oder E-Mail bestätigen. Der Vertrag wird bindend, wenn der Kunde das Angebot des Veranstalters annimmt, entweder durch digitale Unterschrift oder per SMS/E-Mail.
Vollständige Bedingungen für das Arrangement sind diese Vertragsbedingungen sowie die Bestätigung des Veranstalters, einschließlich der besonderer Bedingungen der Unterauftragnehmer des Veranstalters (z. B. Fluggesellschaften). Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbedingungen und den besonderen Bedingungen haben die besonderen Bedingungen Vorrang.
3. Preis und Preisänderung
Der Gesamtpreis sowie die Zahlungsbedingungen für die Reise sind der Bestätigung zu entnehmen. Der Preis beruht auf den zum Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Verhältnissen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis aufgrund geänderter Wechselkurse oder aufgrund neuer oder erhöhter Gebühren, Steuern oder Zuschläge (wie Kraftstoffzuschläge), die nach diesem Zeitpunkt entstanden sind, zu erhöhen.
4. Anmeldung und Zahlung
Bei einer Bestellung mehr als 40 Tage vor Abreise ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises der Reise innerhalb von 30 Tagen nach dem Bestelldatum zu zahlen. Eventuelle Stornoversicherungen und Zusatzkosten sind gleichzeitig mit der Bestellung zu begleichen. Die Anmeldegebühr wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet. Die Schlusszahlung der verbleibenden 50 % ist spätestens 40 Tage vor Abreise zu leisten.
Bei Buchungen, die 40 Tage oder weniger vor Abreise erfolgen, ist der Gesamtpreis der Reise bei Bestätigung der Reise zu zahlen.
Wenn die Lieferanten Vorauszahlungen verlangen, die den vom Kunden bereits gezahlten Betrag überschreiten, wird der Veranstalter den höheren Betrag in Rechnung stellen.
Bei Zusatzarrangements und Getränkebestellungen vor Ort wird eine Servicegebühr von 15 % erhoben. Diese wird nachträglich in Rechnung gestellt und enthält die Gebühren der lokalen Leistungserbringer.
5. Zahlungsbedingungen Rechnung
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Vertragsänderungen
Änderungen am Vertrag durch den Kunden gelten als Stornierung und Neubuchung. Für jede vom Kunden vorgenommene Vertragsänderung wird eine Gebühr entsprechend den vom Veranstalter entstehenden Mehrkosten erhoben. Sofern bei der Fluggesellschaft eine Namensänderung möglich ist, werden pro Änderung 74 EUR zuzüglich der Gebühren der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Falls eine Namensänderung nicht möglich ist, werden dem Kunden die Kosten für ein neues Ticket zum jeweils aktuellen Flugpreis in Rechnung gestellt.
6.1 Alle mündlich vereinbarten Änderungen der Reise (z. B. telefonisch), müssen zusätzlich schriftlich bestätigt werden.
7. Stornierung von Reisen
Die Stornierung einer gebuchten Reiseleistung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Bei Stornierung werden folgende Kosten berechnet.
Bei Stornierung für die gesamte Gruppe nach Zustandekommen eines bindenden Vertrags wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
Bei Stornierung 40 bis 0 Tage vor Abreise werden 100 % des Gesamtpreises pro Person in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung einzelner Reisender werden nur die variablen Bestandteile des Reisepreises erstattet; Flugtickets, anteilige Yachtcharterkosten, feste Betriebskosten der Yacht sowie Personalkosten werden nicht erstattet.
Zusätzlich zu den genannten Stornierungskosten können für den Kunden aufgrund besonderer Bedingungen von Unterauftragnehmern weitere Kosten anfallen. Bei Stornierung nicht stornierbarer Flugtickets belaufen sich die Kosten in der Regel in Höhe des Gesamtpreises; bitte entnehmen Sie dies Ihrem Angebot und/oder Ihrer Bestätigung.
8. Teilnehmerlisten
Die Teilnehmerlisten, mit Vor- und Nachnamen gemäß Pass, Geburtsdatum sowie Reisepassnummer, müssen dem Veranstalter spätestens 60 Tage vor Abreise vorliegen. Tickets/Reisedokumente werden etwa 14 Tage vor Abreise versandt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder andere Schäden, die auf gesetzliche Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder -anordnungen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen oder andere ähnliche Umstände oder Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.
Sollte ein Umstand gemäß dem vorstehenden Satz eintreten, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz. Tritt der Veranstalter auf der Grundlage dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat der Kunde nur Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, sofern und soweit der Veranstalter von den betroffenen Unterauftragnehmern Rückerstattungen erhält.
10. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden und/oder Teilnehmern aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Veranstalters entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für eventuelle Schäden, die durch Unterauftragnehmer verursacht werden, die vom Veranstalter mit der Erbringung von Leistungen beauftragt wurden, die Teil des Arrangements sind, wie z. B. gestrichene oder verspätete Flüge. Etwaige Ansprüche des Kunden oder einzelner Teilnehmer sind in solchen Fällen direkt gegenüber dem jeweiligen Unterauftragnehmer geltend zu machen.
11. Reklamation und Mängelbeseitigung
Der Kunde kann Mängel oder Fehler bei der Geschäftsreise nicht geltend machen, es sei denn, eine Reklamation wurde schriftlich beim Veranstalter schnellstmöglich nach Entdeckung des Fehlers oder Mangels oder nach dem Zeitpunkt, zu dem dieser hätte entdeckt werden müssen, eingereicht, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss der Reise. Bei Reisen hat die Reklamation nach Möglichkeit am Reiseziel zu erfolgen.
12. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde hat eine Kontaktperson zu benennen, mit welcher der Veranstalter in Verbindung tritt. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Unterlagen (in der Regel per E-Mail, SMS oder digitalem Link) bezüglich des Arrangements umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sind Angaben fehlerhaft, ist dies dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Korrektur fehlerhafter Angaben eine Gebühr zu erheben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich über die erforderlichen Pässe, Visa, Impfungen, Zertifikate usw. zu informieren, die für die Reise notwendig sind, und alle Teilnehmer darüber zu informieren. Es ist sehr wichtig, dass die Namen auf den Flugtickets mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Der Kunde haftet dafür, dass seine Teilnehmer über einen ausreichenden Reiseschutz bzw. eine Dienstreisekrankenversicherung verfügen.
13. Verantwortlichkeit des Kunden während der Reise
Wenn Flugtickets Teil der Reise sind, müssen diese in der richtigen Reihenfolge verwendet werden. Der Kunde bzw. dessen Teilnehmer können also nicht nur ein Rückflugticket nutzen, wenn Hin- und Rückflug gebucht wurden, oder nur einen Teil einer Flugstrecke. Wird das Ticket nicht ab der ersten Etappe genutzt, werden die übrigen Teile der Reise storniert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer des Arrangements die Check-ins gemäß Reiseplan oder anderen Anweisungen des Veranstalters oder Beförderers abgeschlossen haben.
Der Kunde und seine Teilnehmer müssen während der Reise allen angemessenen Anweisungen und Empfehlungen des Veranstalters und seiner Unterauftragnehmer folgen. Der Kunde und die Teilnehmer haften für Schäden, die sie dem Veranstalter durch Nachlässigkeit verursachen, beispielsweise durch Nichtbefolgung der vom Veranstalter und seinen Unterauftragnehmern gegebenen Anweisungen und Vorschriften.
Der Kunde und seine Teilnehmer sind verpflichtet, die für die Reise und das Reiseziel geltenden Verhaltensregeln zu respektieren und sich so zu verhalten, dass die Besatzung an Bord und die Vertreter des Veranstalters nicht belästigt werden. Verstößt ein Teilnehmer in wesentlichem Maße gegen diese Bestimmungen, kann dies dazu führen, dass der Teilnehmer vom Veranstalter oder dessen Vertreter vom weiteren Reiseverlauf ausgeschlossen wird. In solchen Fällen trägt der Kunde die für den Teilnehmer entstehenden Kosten.
Der Kunde und seine Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass die Yacht sowohl innen als auch außen in einem guten und sauberen Zustand verbleibt. Die Yacht ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Wird die Yacht nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, werden die dem Veranstalter dadurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Verlust, Beschädigung oder Unbrauchbarwerden von Ausrüstung ist dem Bordpersonal zu melden. Ist der Kunde oder dessen Teilnehmer für Schäden am Boot oder dessen Ausrüstung verantwortlich, ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter die Kosten für die Reparatur der Schäden oder den Ersatz der Ausrüstung zu erstatten.
14. Streitbeilegung
Die Parteien sollen versuchen, Streitigkeiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des Vertrags selbst beizulegen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Streitfall von einem ordentlichen Gericht geprüft werden.
Reisebedingungen – Langfahrt
Diese Bedingungen gelten für unsere Langfahrten. Es handelt sich um allgemeine Bedingungen, die sowohl für das Mittelmeer als auch für den Atlantik (ARC) gelten.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen More Sailing Seglingsresor AB im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. More Sailing Seglingsresor AB haftet in diesem Fall nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen. Bei Problemen ist der jeweilige Leistungserbringer zu kontaktieren.
Wenn Sie während desselben Besuchs auf unserer Website oder binnen 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung zusätzliche Reiseleistungen von More Sailing Seglingsresor AB buchen, handelt es sich um ein zusammenhängendes Reiseangebot. In diesem Fall verfügt More Sailing Seglingsresor AB über einen Schutz zur Rückerstattung Ihrer Zahlungen gemäß EU-Recht, falls das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Dieser Schutz umfasst keine Rückerstattung im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Leistungserbringers.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR LANGFAHRTEN – MITTELMEER UND ATLANTIK
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen More Sailing Seglingsresor AB (im Folgenden „MS“), und dem Teilnehmer der Langfahrt, im Folgenden als Segeltörn bezeichnet.
Für den Langstreckentörn gelten die nachstehend aufgeführten allgemeinen Bedingungen für Langfahrten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrags, zusammen mit einem Vertragsschreiben und einer Gesundheitserklärung.
1. VERTRAG
1.1 Der Vertrag wird für die Parteien bindend, sobald MS die Buchung des Teilnehmers schriftlich bestätigt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. MS muss die Bestellung des Teilnehmers unverzüglich per E-Mail bestätigen.
1.2 Hauptbucher ist die Person, auf deren Namen der Vertrag geschlossen wurde. Der Hauptbucher ist gemäß Vertrag zahlungspflichtig. Alle Änderungen und eventuelle Stornierungen müssen vom Hauptbucher schriftlich per E-Mail vorgenommen werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Hauptbucher schwer erkrankt und die Änderung oder Stornierung nicht selbst vornehmen kann. Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, MS korrekte Buchungsdaten der weiteren im Vertrag genannten Reisenden bereitzustellen. Etwaige Rückerstattungen erfolgen an den Hauptbucher.
1.3 Der Hauptbucher ist verpflichtet, die Informationen an die übrigen im Buchungsumfang enthaltenen Personen weiterzugeben.
1.4 Der Hauptbucher hat MS etwaige Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder anderer für die Kontaktaufnahme durch MS wichtiger Angaben umgehend mitzuteilen.
1.5 Die Mindestteilnehmerzahl ist erreicht, wenn 60 % der Plätze an Bord gebucht sind. Wurde die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, liegt es im Ermessen von MS, den Langstreckentörn durchzuführen oder abzusagen. Wenn MS die Teilnahme aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl storniert, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz. Die gezahlte Gebühr für den Langstreckentörn ist innerhalb von 14 Tagen an den Teilnehmer zurückzuzahlen.
2. TEILNAHME UND GESUNDHEIT
2.1 Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem Langstreckentörn teil und bestätigt durch seine Teilnahme, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, die mit dem Langstreckentörn verbundenen Belastungen zu bewältigen. MS ist berechtigt, von dem Teilnehmer vor Beginn des Langstreckentörns ein ärztliches Gesundheitszeugnis zu verlangen. MS empfiehlt dem Teilnehmer, vor dem Langstreckentörn einen Arzt zu konsultieren und/oder einen Gesundheitscheck durchführen zu lassen.
2.2 Falls MS zu der Einschätzung gelangt, dass der Teilnehmer körperlich und geistig nicht zu dem Langstreckentörn in der Lage ist, ist MS berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Langstreckentörn zu verweigern. MS ist außerdem berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers an dem Langstreckentörn zu beenden, falls MS zum Urteil kommt, dass die Gesundheit des Teilnehmers oder andere Umstände ein Sicherheitsrisiko darstellen oder anderen Personen der Besatzung erhebliche Einschränkungen oder Unannehmlichkeiten verursachen.
2.3 Für den Fall, dass der Teilnehmer erkrankt oder an Bord oder an Land einen Unfall erleidet, der eine Evakuierung oder Rückführung mittels eines Transportmittels erfordert, so gehen die Kosten für solche Leistungen zu Lasten des Teilnehmers. MS empfiehlt, dass der Teilnehmer seinen Versicherungsschutz überprüft. Hält MS die Evakuierung des Teilnehmers vom Boot aufgrund von Umständen gemäß Punkt 2.2 für erforderlich, so gehen auch diese Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
2.4 MS behält sich das Recht vor, den Langstreckentörn abzubrechen, wenn MS aufgrund von Wetterbedingungen, Schäden an der Yacht oder anderen Umständen, welche die Sicherheit eines Besatzungsmitglieds gefährden könnten, dies für notwendig hält.
2.5 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Langstreckentörn ist, dass der Teilnehmer über ausreichende Segelerfahrung verfügt, um die Anforderungen des Langstreckentörns einschätzen zu können. MS verlangt außerdem, dass der Teilnehmer über ausreichend Segelerfahrung verfügt, um bei den Arbeiten an Bord im erwarteten Maße mitwirken zu können. MS behält sich das Recht vor, erforderliche Nachweise über die Segelerfahrung des Teilnehmers einzufordern.
2.6 Falls MS den Langstreckentörn aus den in den Punkten 2.2 bis 2.5 genannten Gründen abbricht, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
3. PREIS UND ZAHLUNG
3.1 Der Preis ist so anzugeben, dass der Gesamtpreis des Langstreckentörns deutlich ersichtlich ist. Der Preis umfasst alle im Vertrag enthaltenen Leistungen sowie Informationen zu obligatorischen Zuschlägen, Steuern und Gebühren.
3.2 MS behält sich eventuelle Druckfehler in Broschüren/ auf der Website vor und behält sich das Recht vor, Änderungen ohne vorherige Benachrichtigungen vorzunehmen.
3.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Preis des Langstreckentörns spätestens zu dem nachfolgend angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.
3.3.1 Die Anzahlung ist direkt bei der Buchung oder spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung zu zahlen. Die Anzahlung beträgt 50 % des Preises der Segeltour.
3.3.2 Die restlichen 50 % des Reisepreises müssen beim Reiseveranstalter spätestens 60 Tage vor Reisebeginn eingehen.
3.4 Zahlt der Teilnehmer den Preis des Langstreckentörns nicht vertragsgemäß, hat MS das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
3.5 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert der Preis des Langstreckentörns auf der Belegung von Doppelkabinen mit zwei Personen. Bei Unterbringung einer Person in einer Einzelkabine ist MS berechtigt, einen Aufpreis zu erheben.
4. ANSPRUCH DES TEILNEHMERS AUF ÄNDERUNG UND RÜCKTRITT
4.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, sofern MS dies gestattet. Bei Änderung des Vertrags können für den Reisenden zusätzliche, von MS oder von Dritten erhobene Kosten entstehen.
4.2 Der Reisende ist berechtigt, von der Reise zurückzutreten. MS behält sich das Recht vor, vom Reisenden eine Entschädigung für die ihm durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen.
4.2.1 Rücktrittsgebühr für den Teilnehmer: Bei Stornierung 60 Tage oder mehr vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Preises der Segeltour erstattet. 100 % des Reisepreises bei Rücktritt 59 bis 0 Tage vor Reisebeginn.
4.2.2 Bei Buchung einer ganzen Yacht durch eine geschlossene Gruppe kann ein einzelner Teilnehmer von seinem Anteil an dem Langstreckentörn nur gegen Zahlung einer Rücktrittsgebühr von 100 % des Reisepreises zurücktreten.
4.2.3 MS bietet die separate Möglichkeit an, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor die Anmeldegebühr für die Segeltour bezahlt wird, und die Anmeldegebühr muss vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt werden.
4.2.4 Der Rücktritt von dem Langstreckentörn hat schriftlich durch den Hauptbucher zu erfolgen.
5. RECHT DES TEILNEHMERS AUF ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS
5.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag auf eine Person zu übertragen, wenn diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Langstreckentörn erfüllt. Der Teilnehmer muss MS rechtzeitig vor dem Langstreckentörn über die Übertragung informieren. Eine Mitteilung spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise gilt in jedem Fall als angemessen.
5.2 MS kann für die Übertragung eine angemessene Gebühr erheben. Die Gebühr darf die Kosten, die MS durch die Übertragung entstanden sind, nicht übersteigen. MS hat darzulegen, wie die Kosten berechnet wurden.
5.3 Übertragender und Erwerber haften MS gegenüber gesamtschuldnerisch für alle noch offenen Zahlungen für den Langstreckentörn sowie für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten.
6. ÄNDERUNGEN VOR DEM Langstreckentörn
6.1 Änderung der Vertragsbedingungen MS ist berechtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, vorausgesetzt, MS unterrichtet den Reisenden klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Medium über die Änderung. Ist die Änderung geringfügig hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz. Bei wesentlichen Änderungen des Langstreckentörns ist dem Teilnehmer, sofern möglich, ein ErsatzLangstreckentörn oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ohne Rücktrittsgebühr anzubieten.
6.1.1 Ein Wechsel des Yachtmodells stellt keine wesentliche Änderung des Langstreckentörns dar.
6.2 Preisänderung
6.2.1 MS darf den Reisepreis erhöhen, wenn die Erhöhung auf geänderte Kraftstoffkosten, Steuern und öffentliche Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.
6.2.2 Der Reisepreis darf um einen solchen Betrag erhöht werden, der dem Anteil des Teilnehmers an der MS entstandenen Kostensteigerung entspricht. Ein Recht auf Preiserhöhung besteht nur, wenn die Gesamtkostenerhöhung 9 EUR pro Buchung übersteigt.
6.2.3 Der Preis des Langstreckentörns ist zu senken, wenn die Kosten von MS aus den oben genannten Gründen insgesamt um mindestens 9 EUR pro Buchung sinken. MS kann bei Preissenkungen Abzüge für tatsächliche Verwaltungskosten vornehmen.
6.2.4 MS hat den Teilnehmer so bald wie möglich über die Preisänderungen zu informieren. Die Mitteilung muss eine Begründung der Änderung sowie eine Berechnung enthalten.
6.2.5 In den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisetag darf der Preis nicht mehr erhöht werden und muss in diesem Zeitraum auch nicht gesenkt werden.
6.3 Recht von MS und dem Teilnehmer, den Vertrag bei Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände zu ändern: Sowohl MS als auch der Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag zu verschieben, wenn die Durchführung des Langstreckentörns durch unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe beeinträchtigt wird. Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen sind beispielsweise schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Krieg, Terrorismus, Ausbruch einer schweren Krankheit oder Naturkatastrophen zu verstehen. Verschiebt MS den Langstreckentörn entsprechend diesem Punkt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6.3.1 Der Teilnehmer hat kein Recht, den Vertrag zu kündigen oder zu ändern, wenn die unvermeidbaren und außergewöhnlichen Ereignisse bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren.
6.3.2 Zur Bewertung, ob das Ereignis so schwerwiegend ist wie oben angegeben, sind sachkundige schwedische oder internationale Behörden zu konsultieren.
7. REISEN
7.1 Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Buchung der Flüge und Transfers zu und von dem von MS für den Segeltörn angegebenen Start- und Zielhafen. Da ein genaues Enddatum des Langstreckentörns schwer anzugeben ist, weil die Dauer von Wetter, Wind und Leistungsfähigkeit der Teilnehmer abhängt, wird dem Teilnehmer empfohlen, für die Rückreise ein flexibel umbuchbares Ticket zu buchen.
8. REKLAMATION
8.1 Der Teilnehmer kann Mängel der vereinbarten Leistungen nur geltend machen, wenn er MS innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, über den Mangel unterrichtet. Dies hat unverzüglich und idealerweise am Reiseziel zu erfolgen. Bei der Festlegung einer möglichen Preisminderung oder eines Schadensersatzes wird der Zeitpunkt zugrunde gelegt, zu dem der Teilnehmer die Reklamation eingereicht hat, sofern MS den Mangel aufgrund dieser Mitteilung hätte beseitigen können.
8.2 Ungeachtet Punkt 8.1 kann der Teilnehmer Mängel geltend machen, wenn MS grob fahrlässig oder treuwidrig gehandelt hat.
9. VERANTWORTLICHKEIT DES TEILNEHMERS WÄHREND DES LangstreckentörnS
9.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vom Vertreter von MS erteilten Anweisungen zur Durchführung des Langstreckentörns Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat die für den Langstreckentörn geltenden Verhaltensregeln zu respektieren und sich so zu verhalten, dass Mitreisende oder Dritte nicht belästigt werden. Verstößt der Teilnehmer wesentlich gegen diese Pflichten, kann MS vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung hat.
9.2 Haftung des Teilnehmers für Schäden. Der Teilnehmer haftet für etwaige Schäden, die er dem Reiseveranstalter durch Fahrlässigkeit verursacht.
9.3 Verantwortlichkeit des Teilnehmers für Formalitäten
9.3.1 Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der notwendigen Formalitäten für die Durchführung des Langstreckentörns verantwortlich, beispielsweise gültiger Pass, Visum, Impfungen und Versicherungen.
9.4 Die Versicherung des Bootes gilt für Schäden am Boot einschließlich der Ausrüstung sowie für Haftung gegenüber Dritten, jedoch nicht für persönliche Verletzungen und Gegenstände der Teilnehmer. Der Teilnehmer wird daher aufgefordert, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und sicherzustellen, dass er über eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Reiseversicherung verfügt.
9.5 Dem Teilnehmer wird empfohlen, folgende Ausrüstung, Kleidung und Mittel mitzuführen, auch wenn dies keine Voraussetzung für die Teilnahme an dem Langstreckentörn ist:
Ein Messer oder ein Multitool, das an der persönlichen Schwimmweste befestigt werden kann.
Kleine Taschenlampe oder Stirnlampe.
Ohrstöpsel.
Augenmaske (Schlafmaske).
Geeignete Kleidung, Schuhe und Handschuhe (berücksichtigen Sie, dass die Temperaturen entlang des Langstreckentörns stark schwanken können).
Mütze und Cap.
Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor.
Zwei Sonnenbrillen (ggf. mit Sehstärke).
Mittel gegen Seekrankheit (z. B. Pflaster, Tabletten, Kaugummis oder Armbänder).
Elektrolytlösung.
Traubenzuckerpräparat (z. B. Dextrosol).
9.5.1 Der Teilnehmer ist selbst für die Mitführung etwaiger benötigter Medikamente sowie für erforderliche Einfuhrgenehmigungen für solche Medikamente und andere Präparate verantwortlich.
10. STREITBEILEGUNG
Die Parteien sollen versuchen, Streitigkeiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des Vertrags selbst beizulegen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Streitfall vom schwedischen Allgemeinen Reklamationsausschuss (Allmänna reklamationsnämnden, ARN), Box 174, 101 23 Stockholm, www.arn.se, oder von einem ordentlichen Gericht geprüft werden. Ein Streitfall kann auch über die Online-Plattform der EU-Kommission geprüft werden: http://ec.europa.eu/odr.